Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Curtis 1000 Europe AG.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Curtis 1000 Europe AG erklären hiermit gem. § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 und seit dem 06. Juni 2008 in der seit diesem Zeitpunkt geltenden Kodexfassung mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung eingehalten wurden und werden:
Aktionäre und Hauptversammlung
| 2.3.1 | Veröffentlichung der vor der Hauptversammlung auszulegenden Unterlagen auf der Homepage |
| 2.3.2 | Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege |
| 2.3.3 | Unterstützung der Stimmrechtsvertretung / Bestellung eines Vertreters für weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts |
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
| 3.8 | Angemessener Selbstbehalt bei abgeschlossener D & O Versicherung |
| 3.10 | Jährlicher Bericht über die Corporate Governance im Geschäftsbericht |
Vorstand
| 4.2.3 | Vorstandsverträge ohne Regelung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund |
Aufsichtsrat
| 5.1.2 | Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder |
| 5.3.1 | Bildung geeigneter, fachlich qualifizierter Ausschüsse |
| 5.3.2 | Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Komitee) |
| 5.3.3 | Bildung eines Nominierungsausschusses |
| 5.4.1 | Festlegung einer Altergrenze für Aufsichtsratsmitglieder |
| 5.4.7 | Feste und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten für die Mitglieder des Aufsichtsrates / individualisierte Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses |
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
| 7.1.2 | Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende |
Neuwied, im April 2009
CURTIS 1000 EUROPE AG
Der Vorstand, Der Aufsichtsrat