Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Curtis 1000 Europe AG.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Curtis 1000 Europe AG erklären hiermit gem. § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung eingehalten wurden und werden:
Aktionäre und Hauptversammlung
| 2.3.1 | Veröffentlichung der vor der Hauptversammlung auszulegenden Unterlagen auf der Homepage |
| 2.3.3 | Unterstützung der Stimmrechtsvertretung / Bestellung eines Vertreters für weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts |
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
| 3.8 | Angemessener Selbstbehalt bei abgeschlossener D & O Versicherung |
| 3.10 | Jährlicher Bericht über die Corporate Governance im Geschäftsbericht |
Vorstand
| 4.2.4 | Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung sowie Aufteilung der Vorstandsvergütung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang |
Aufsichtsrat
| 5.1.2 | Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder |
| 5.3.1 | Bildung geeigneter, fachlich qualifizierter Ausschüsse |
| 5.3.2 | Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Komitee) |
| 5.4.1 | Festlegung einer Altergrenze für Aufsichtsratsmitglieder |
| 5.4.7 | Feste und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten für die Mitglieder des Aufsichtsrates / individualisierte Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses |
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
| 7.1.1 | Aufstellung von Konzernabschluss und Zwischenberichten nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen |
| 7.1.2 | Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende |
Neuwied, im April 2005
CURTIS 1000 EUROPE AG
Der Vorstand, Der Aufsichtsrat