Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Curtis 1000 Europe AG.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Curtis 1000 Europe AG erklären hiermit gem. § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 eingehalten wurden und werden. Die nachstehenden Empfehlungen werden nicht angewandt:

Aktionäre und Hauptversammlung
2.3.3 Unterstützung der Stimmrechtsvertretung / Bestellung eines Vertreters für weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts
2.3.4 Verfolgbarkeit der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.8 Angemessener Selbstbehalt bei abgeschlossener D & O Versicherung
3.10 Jährlicher Bericht über die Corporate Governance im Geschäftsbericht
Vorstand
4.2.4 Individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung einschließlich Aufteilung in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung im Konzernanhang
Aufsichtsrat
5.1.2 Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
5.3.1 Bildung geeigneter, fachlich qualifizierter Ausschüsse
5.3.2 Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Komitee)
5.4.1 Festlegung einer Altergrenze für Aufsichtsratsmitglieder
5.4.5 Feste und erfolgsorientierte Vergütungskomponente für die Mitglieder des Aufsichtsrates / individualisierte Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1.1 Aufstellung von Konzernabschluss und Zwischenberichten nach international anerkannten Rechnungslegungsgrund-sätzen
7.1.2 Veröffentlichung des Konzernabschlusses innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende

Neuwied, im April 2004

CURTIS 1000 EUROPE AG
Der Vorstand, Der Aufsichtsrat

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